Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 28.07.2016

Nur sicheres Baden macht auch Spass

Baden und Schwimmen sind bei Kindern nach wie vor sehr beliebt. Wasser kann aber auch gefährlich sein. Deshalb unterstützt das Sportamt des Kantons Thurgau die Bemühungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung, Kinder von neun bis zwölf Jahren in der Selbstrettung auszubilden.

 

 

Im Rahmen einer Medienkonferenz stellte das Sportamt den Wasser-Sicherheits-Check vor.
Baden und Schwimmen ist in der Schweiz die zweitbeliebteste Sportart von Kindern. Deshalb hat der Schwimmsport in den Lehrplänen der Schulen noch immer einen hohen Stellenwert. Zu Ertrinkungsunfällen kommt es im Schulschwimmen glücklicherweise nur selten. Um Ertrinkungsunfälle bei Kindern zu verhindern, ist es wichtig, die Selbstrettungskompetenz zu erlernen.
«Grundsätzlich sind die Eltern dafür verantwortlich, dass die Kinder die Gefahren des Wassers kennen», sagte Michael Krucker vom Sportamt des Kantons Thurgau an einer Medienkonferenz im Hallen-, Frei- und Sprudelbad in Frauenfeld. Dennoch unterstützt das kantonale Sportamt das Projekt Wasser-Sicherheits-Check der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Der Wasser-Sicherheits-Check richtet sich an Kinder von neun bis zwölf Jahren. «Beim Check lernen die Kinder nicht Schwimmen oder tauchen», erklärte Krucker. «Sie lernen vielmehr, wie sie sich nach einem unerwartetem Sturz ins Wasser selber retten können.»
Mit dem Wasser-Sicherheits-Check sollen die Kinder drei Kompetenzen erlernen: Vom Rand ins tiefe Wasser rollen oder purzeln, sich eine Minute an Ort über Wasser halten und 50 Meter schwimmen und aussteigen. Am Schluss müssen die Kinder diese drei Übungen hintereinander und ohne Unterbruch absolvieren können. Im Lehrplan 21 ist der Wasser-Sicherheits-Check ein Bestandteil vom Sportunterricht. Dazu gehört insbesondere, sich nach einem (unerwarteten) Sturz ins Wasser selber retten zu können.
Wer den Wasser-Sicherheits-Check absolviert, erhält einen entsprechenden Ausweis, im Thurgau können die Lehrpersonen diesen beim Sportamt beziehen. «Allerdings», betonte Michal Krucker, «heisst das Erlangen des Ausweises nicht, dass die Kinder dann vor Unfällen im Wasser gefeit sind. Eltern sollten ihr Kind im, am und auf dem Wasser stets im Auge behalten. Denn der Spass im Nass ist nur dann möglich, wenn die Sicherheit berücksichtigt wird.» (I.D.)