Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 18.10.2017

Kommt Zeit, kommt Rat?

Revision Baureglement der Stadt Frauenfeld

Bauen ist ein langer Prozess. Die Revision des Baureglements der Stadt Frauenfeld auch – seit Mitte Juli 2017 steckt sie in einer kantonalen Vorprüfung, obwohl das Reglement bereits vor über einem Jahr zur Genehmigung eingereicht wurde. Damit wird einerseits die Planung von Neubauten erschwert, andererseits zieht sich das Verfahren bedenklich in die Länge.

 

 

Anpassungen an neues Planungs- und Baugesetz
Das neue Planungs- und Baugesetz ist im Thurgau seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Den Gemeinden wurde bis 2018 Zeit gegeben, Anpassungen an die neue Gesetzgebung vorzunehmen und ein Baureglement zu erstellen. Am 17. Feb­ruar 2016 sagte der Gemeinderat Frauenfeld Ja zum neuen Baureglement, das gemeinsam mit 13 Gemeinden der Regio Frauenfeld ausgearbeitet worden war.

Ein sich wiederholender langer Prozess
Damit war vorerst ein langer Prozess abgeschlossen. Das mit der Regionalplanungsgruppe erarbeitete Reglement konnte nach drei kantonalen Vorprüfungen, der öffentlichen Auflage und der Diskussion im Gemeinderat Frauenfeld am 15. März 2016 dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht werden. Gut ein Jahr später, Ende Feb­ruar 2017, erhielt das Regionalreglement den Genehmigungsvermerk des DBUs. SVP-Gemeinderat Christoph Tschanen stellte in der Fragestunde des Gemeinderates vom 20. September die Frage, wie es nun um die Genehmigung des angepassten Baureglements der Stadt Frauenfeld stehe.

Wie lange darf und soll ein Genehmigungsverfahren dauern?
Sichtlich verwundert fragte Tschanen, wie es sein könne, dass nach diversen Besprechungen und Aussprachen mit der Regionalgruppe und den zuständigen Stellen des Kantons das Regionalreglement zwar genehmigt, das Baureglement der Stadt Frauenfeld aber seit Mitte Juli 2017 in einer weiteren kantonalen Vorprüfung stecke.

«Herumhampeln» auf Kosten der Steuerzahler?
Schliesslich hätten die kantonalen Stellen die Vorgaben erstellt, die durch die Gemeinden angepasst werden müssten, sagte Tschanen konsterniert. Die Kosten zahle der Steuerzahler, werden doch auf Gemeinde- und kantonaler Ebene für dieses Genehmigungsverfahren Gelder verpufft.

Fristerstreckung beantragt
Stadtrat Urs Müller listete in seiner mündlichen Antwort im Gemeinderat detailliert den Verlauf des Genehmigungsverfahrens auf und hielt fest, dass sich die Verhandlungen mit dem Kanton als äusserst langwierig und schwierig gestalten würden. Mittlerweile wurde eine Fristerstreckung beantragt, da weiterhin Differenzen bestünden, so das Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld. Die öffentliche Auflage und die Behandlung im Gemeinderat muss zudem nach den vorgenommenen Anpassungen wiederholt werden.

Uneins bei stadtspezifischen Fragen
In seiner Antwort wurde deutlich, dass Müller eine Inkraftsetzung des Reglements auf den 1. Januar 2018 angestrebt hatte. Aber das Regionalreglement klammere gewisse Punkte aus, welche die städtische Struktur von Frauenfeld betreffe. Diese Punkte gelte es noch zu bereinigen. Diskutiert würden zudem aktuell Übergangsbestimmungen, die vorschreiben, dass beim Inkrafttreten des neuen Baureglements bereits eingereichte Baugesuche überarbeitet werden müssten, was nicht im Sinne der Stadt wäre.

Aus der Sicht des Planers
Die FW fragte den Frauenfelder Architekten Emanuel Marbach, inwiefern eine verzögerte Inkraftsetzung des revidierten Baureglements für ihn in seinem Alltag als projektierender Architekt relevant sei.

Marbach antwortete:
«Das Baureglement ist unser wichtigstes Planungsinstrument für Hochbauten und daher sehr relevant für anstehende Projektentwicklungen. Momentan wird nach dem bestehenden Regelwerk aus dem Jahr 2009 gearbeitet. Mit potenziellen Bauherrschaften ist der Umgang mit der Unsicherheit des Inkrafttretungsdatums eine besondere Situation, die entsprechende Erklärungen benötigt. Verzögerungen vereinfachen die Situation diesbezüglich nicht.»

Franziska Schütz