Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 21.03.2018

Geliebte Heim-Tiere

Frauenfeld: In welchen Alterseinrichtungen sind Haustiere erlaubt?

An der Kesselstrasse 9 ist das Halten von eigenen Haustieren nicht erlaubt (Hunde, Katzen, Hühner, Ziegen, Pferde... na ja, für letztere drei Spezies fehlt eh’ der Platz...:-), hingegen im Reutenen 1 (Hochhaus): Erlaubt! Nebenan im Reutenen 2 (Neubau): Nicht erlaubt! (Alle drei gehören der Genossenschaft Alterssiedlung).

 

 

Eine Hundehalterin erzählt: «Ich wollte zuerst an der Kesselstrasse eine 1-Zimmer-Wohnung beziehen. Weil dort Haustiere aber nicht erlaubt sind, bin ich ins Reutenen 1 gezogen. Es gefällt mir sehr gut! Es herrscht ein sehr gutes Klima im Haus, und Mensch und Tier vertragen sich bestens». Mit anderen Worten: Bei der Genossenschaft kann man wählen, welche Umgebung man persönlich vorzieht. Wie wird die Frage der Haustierhaltung in den anderen Alterseinrichtungen gelöst? Wir kontaktierten alle vier Direktionen und erfuhren folgendes:

Genossenschaft Alterssiedlung:
Michael Lerch (Bild) bestätigt obigen Sachverhalt und ergänzt: «Gerade im letzten Jahr hat sich der Vorstand über eine allfällige Lockerung der Tierhalteregelung in den übrigen Siedlungen (z.B. Kesselstrasse) unterhalten. Aufgrund dessen, dass es auch zahlreiche ältere Menschen gibt, die mit Tieren wenig anfangen können oder sogar Angst oder Allergien haben, hat sich der Vorstand entschieden, die bisherige Praxis weiter zu führen.»

Alterszentrum Park (AZP):
Laut Elsbeth Aepli (Bild) sind in der Parksiedlung Talacker Haustiere erlaubt. Es gibt eine separate Vereinbarung, damit sichergestellt ist, dass für die Tiere gesorgt ist und was passiert, wenn Bewohner das nicht mehr gewährleisten können.
Auch ins Alterszentrum (Häuser Ergaten und Talbach) darf man ein Tier mitbringen. Es wird vorab geschaut, ob sich dieses mit anderen vorhandenen Tieren verträgt, und dann wird eine Tiervereinbarung getroffen (Inhalt: Das Pflegepersonal soll sich nicht um das Tier kümmern müssen!). Ferner streifen im AZP zurzeit drei Katzen durchs Haus, die «allen gehören». Besitzerin ist das AZP und sie werden vom AZP unterhalten. Ferner besteht eine Zusammenarbeit mit Therapiehunden, und in einem Aussengehege, zu dem die Bewohner aus der geschützten Wohngruppe (Menschen mit Demenz) direkten Zugang haben, leben Geissen.

Altersheim Stadtgarten:
Hansjörg Strasser: «Spannendes Thema. Unsere Philosophie ist, dass sich die Menschen bei uns wohl und wie zuhause fühlen. Das heisst, dass sie das Liebgewordene aus der Zeit vorher mitnehmen dürfen, Haustiere sind darin eingeschlossen. Wir sind der Meinung: Falls möglich, ermöglichen wir das. Klar, es gibt Grenzen. Zur Tierhaltung müssen schon einige Dinge beachtet werden, z.B. ob die betreffende Person in der Lage ist, selbständig verantwortlich zu sein, und wie geht’s nachher weiter? Wie ist die Balance Tierwohl und Bewohnerwohl? Eigene Haustiere sind bei uns herzlich willkommen, wir müssen einfach miteinander genau anschauen, wie das geht.»
Im Stadtgarten leben Geissen in einem Aussengehege. Der Austausch zwischen Kindern der KiTa Bärenhöhle und den Tieren ist rege, davon profitieren natürlich auch die Heimbewohner. Jung und Alt schaffen an der erfreulichen Atmosphäre mit.

PerlaVita Tertianum Friedau:
Liliane Niederer: «In den Alterswohnungen ist die Haltung von Haustieren selbstverständlich erlaubt. In der Pflege­abteilung nur bedingt: Wer sich wirklich noch selbst ums Büsi kümmern kann, kein Problem! In der Demenzabteilung lebt unsere Hauskatze, die von allen gestreichelt werden darf. Uns ist sehr bewusst, welch positiven Effekt Tiere auf unsere Bewohnerinnen und Bewohner haben!

Eugen Benz



Pro und Kontra
Es gibt gute Gründe gegen die Haltung von Haustieren, z.B. wenn Allergien vorliegen. Zudem haben nicht alle Menschen Freude an Hunden und Katzen. Man bedenke: Die Verhältnisse in Alterseinrichtungen mit vielen 1-Zimmer-Wohnungen sind oft eng, man lebt nah beeinander und bekommt alles mit. Für Haustierhaltung sprechen vor allem psychologische Gründe. Tiere steigern nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner, sie haben auch einen wissenschaftlich nachweisbaren positiven Effekt auf die Gesundheit. Kleinsthaustiere wie Kanarienvögel oder Hamster dürfen (wie überall im freien Wohnungsmarkt) ohne speziel­le Deklaration gehalten werden.