Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 21.03.2018

Dichtung und Wahrheit

Stadtrat direkt

«Frauenfelder leiden Hunger, während Flüchtlinge in Saus und Braus leben». In den «sozialen» Medien kursieren solche und ähnliche Behauptungen und sie sind falsch.

 

 

Wer seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann und über keine Ersparnisse mehr verfügt hat gemäss Sozialhilfegesetz Anrecht auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Die Sozialen Dienste prüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen gegeben sind und unterstützen und beraten Hilfesuchende individuell. Neben den Gesundheitskosten wird für sämtliche Lebenshaltungskosten einer über dreissigjährigen Einzelperson der sogenannte Grundbedarf von 986 Franken bezahlt, das sind rund 32 Franken pro Tag für Essen, Kleider, Telefon, Verkehrsauslagen. Für jüngere Personen von 18– 30 Jahren ist es mit 611 Franken deutlich weniger gemäss kantonalen Vorgaben. Flüchtlinge erhalten in Frauenfeld für die Lebenshaltungskosten 20% weniger, müssen also mit 789 Franken pro Monat und 26 Franken pro Tag auskommen. Die Wohnung für einen Einpersonenhaushalt darf für junge Erwachsene (18 – 30 Jährige) nicht mehr als 450 Franken kosten, für alle anderen sind es maximal 650 Franken. So sind die Fakten.

Mehr Informationen auf der Homepage der Stadt Frauenfeld /Antragsformular Sozialhilfe

Christa Thorner, Stadträtin