Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 11.10.2017

Stadtrat bewilligt Freiluftkulturfestival Out in the Green Garden

Der Stadtrat hat die Bewilligung für das Freiluftkulturfestival Out in the Green Garden vom 10. bis 12. August 2018 im Murg-Auen-Park erteilt. Die Veranstalter haben sich dabei an die neuen Leitlinien für Sonderveranstaltungen auf diesem Gelände zu halten. Diese schreiben unter anderem eine maximale Besucherzahl von 1000 Personen vor und regeln die Spielzeiten.

 

 

Wie in den vergangenen Jahren soll das Out in the Green Garden 2018 eine Mischung aus lokalen sowie internatio­nalen Bands für Jung und Alt beinhalten. Gespielt wird auf zwei Bühnen. In der mittlerweile traditionellen Jam-Jurte musizieren Besucherinnen und Besucher selber. Auch den Flohmarkt soll es weiterhin geben und wiederum wird die Zusammenarbeit mit anderen Kulturvereinen gesucht, um dem Publikum ein möglichst breites Spektrum an kulturellen Erlebnissen zu ermöglichen. Ebenfalls soll der Anlass wie bis anhin nicht-kommerziell und möglichst umweltverträglich sein. Der Eintritt ist freiwillig und der Park wird den Passanten und Spaziergängern auch während des Festivals offenstehen.
Aufgrund der Reaktionen im Zusammenhang mit der Veranstaltung im Jahr 2016 wurden für die Veranstaltung im kommenden Jahr folgende organisatorischen Änderungen beschlossen:
1. Wegen den eingeschränkten Spielzeiten durch die Leitlinien für den Murg-Auen-Park wird das Kulturfestival zweigeteilt: Bis 24 Uhr finden die Konzerte im Murg-Auen-Park statt (Gelände A), danach gibt es eine Afterparty unter der Autobahnbrücke der Militärstrasse (Gelände B).
2. Die beiden Bühnen im Murg-Auen-Park stehen diesmal auf dem Schotterteil der Wiese, wodurch die Abnutzung der Wiese gegen das Kraftwerk hin reduziert werden soll.
Das erste Out in the Green Garden hatte im Jahr 2009 im Botanischen Garten stattgefunden, im Jahr 2016 diente erstmals der neue Murg-Auen-Park als Austragungsort. Aufgrund von Reklamatio­nen aus der Nachbarschaft erliess der Stadtrat daraufhin Leitlinien betreffend Nutzung des Murg-Auen-Parks. Nachdem das «Zwischenjahr 2017» sowohl bei der Stadt als auch bei den Veranstaltern für Abklärungen und Neubeurteilungen hinsichtlich Spielzeiten, Zuschauermenge und Natur-Verträglichkeit genutzt wurde, hat der Stadtrat auf den Leitlinien basierend die Bewilligung zur Durchführung des achten Freiluftkulturfestivals dieser Art erteilt. Es findet vom 10. bis 12. August statt.

Der Beschluss des Stadtrates wird in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht und ist mit einem Rechtsmittel versehen. (svf)