Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 18.04.2018

Baureglement endlich auf der Zielgeraden

Frauenfeld und 12 Regio-Gemeinden mit einheitlichem Baureglement

Nach vielen Jahren ist das Ende des langen Weges hin zu einem neuen Baureglement für die Stadt Frauenfeld in Sichtweite. Der Stadtrat hat dem Gemeinderat das total revidierte Reglement nun zum zweiten Mal zukommen lassen.

 

 

Sieben Jahre sind zweifelsohne eine satte Zeitspanne für die Revision eines Baureglements. Im April 2011 fand ein erstes Seminar mit Regio-Gemeinden für ein regionales Baureglement statt. Nach der positiven Aufnahme wurde das Projekt zügig vorangetrieben. Pa-rallel dazu wurden im Jahr 2012 mit der klaren Zustimmung der Bevölkerung zum neuen Planungs- und Baugesetz im Thurgau und der Verabschiedung der Verordnung durch den Regierungsrat die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Aufwändiges Hin und Her
Anschliessend folgte ein umfangreiches Hin und Her mit übergeordneten Amtsstellen im Zusammenhang mit Vorprüfungen, Berichten, Bereinigungen, Besprechungen und Vernehmlassungen. Im September 2015 konnte ein (erstes) Regio-Baureglement öffentlich publiziert und vom Gemeinderat im Februar 2016 dann verabschiedet werden.
Allerdings machten Rückmeldungen aus dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt eine Überarbeitung notwendig. Nach weiteren, ähnlich umfangreichen Arbeiten konnte das total revidierte Baureglement vom 23. Februar bis 14. März dieses Jahres dann zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt werden. Nach Abschluss dieser zweiten Auflage ist nun der Gemeinderat an der Reihe.

Die wesentlichsten Punkte
Nachfolgend aufgelistet sind wesentliche Punkte beim neuen Reglement gegenüber dem im 2015 öffentlich publizierten:
• Bestimmungen, die eine Handlungsanweisung darstellen (wie die Kenntnisnahme der Richtplanung durch den Gemeinderat), können im Baureglement nicht mehr aufgeführt werden.
• Die Zone für öffentliche Anlagen wird neu als «Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen» bezeichnet.
• Die «Grünzone» wird neu zur «Freihaltezone» gemäss Planungs- und Bauverordnung.
• Die Campingzone wird wieder als eigenständige Zone aufgeführt und ist nicht mehr in die Zone für Sport-, Freizeit- und Grünanlagen integriert (ehemals Zone für öffentliche Anlagen).
• In der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen sowie in der Arbeitszone (ehemals Industriezone) müssen zwingend maximale Gebäudelängen definiert werden (200 und 250 Meter).
• Die verdichtete Bauweise ist ein zentrales Anliegen und soll im Baureglement bleiben. Diese Bestimmung führt bezüglich Förderung der Innenverdichtung zu guten Ergebnissen (Entscheid beim Verwaltungsgericht hängig).
• Auf eine Bestimmung für höhere Häuser und Hochhäuser wird verzichtet. Dies wird im Rahmen der Ortsplanung wieder aufgegriffen – bei der Gesamt­überprüfung des Zonenplans.
• Eine Verschärfung der Bewilligungspflicht bei wesentlichen Veränderun­gen oder bei Erneuerung von Fassaden und Dächern ist in der Dorfzone, in Kernzonen sowie in Ortsbild- und Umgebungsschutzzonen rechtlich nicht möglich. Deshalb wird diese Bestimmung nicht mehr aufgeführt.

Leitplanken für Entwicklung
Das Baureglement bildet zusammen mit dem Zonenplan, der zwecks besserer Lesbarkeit auf die neuen Zonenbezeichnungen abgestimmt und grafisch aufbereitet wurde, die baurechtliche Grund­ordnung für das gesamte Stadtgebiet. Diese eröffnet Spielräume für die wirtschaftliche und bauliche Entwicklung der Stadt und dient gleichzeitig der Qualitätssicherung. Das Baureglement regelt nur, was nicht bereits auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene geregelt wird. Das übergeordnete Recht geht dabei vor.

Regionale Zusammenarbeit
Neben Frauenfeld werden zwölf weitere Regio-Gemeinden darüber befinden, ob sie das gemeinsam entwickelte Regio-Baureglement anwenden wollen. Vom Grundsatz her ist ein einheitliches Baureglement für mehrere Regio-Gemeinden von grosser Bedeutung. Es bildet die Grundlage für eine effiziente Zusammenarbeit im Bauwesen über die Gemeindegrenzen hinweg. Durch die Vereinheitlichung dürften die Gemeinden künftig Zeit, Aufwand und Kosten einsparen. Wegen der schlankeren Abläufe werden aber auch Bauwillige von der Vereinheitlichung profitieren können.

Andreas Anderegg