Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 11.09.2019

Platz für Kunst

Weisse Wände wollen gefüllt werden – die einen machen das mit Familienfotos, die anderen mit Hirschgeweihen. Oder mit Kunst. Wer sich ein originales Kunstwerk leistet, sucht sich meistens einen besonderen Platz dafür aus – so wie bei diesem Bild der Frauenfelder Künstlerin Cornelia Schedler, deren Arbeiten gerade in einer grossen Ausstellung in der Komturei Tobel gezeigt werden.

 

 

Das Werk wird von seinen Besitzern heiss geliebt, und das ganz wörtlich, denn es hängt direkt über dem Herd. So mancher passionierte Sammler mag bei diesem Anblick erschaudern: Darf man das? Ein Kunstwerk dort aufhängen, wo es raucht und dampft? Wo Fett spritzt und Saucen kleckern?
Ein originales Kunstobjekt ist nun mal kein Ikea-Poster. Der Besitz von Kunst bringt gewisse Rechte und Pflichten mit sich. Denn auch wenn man ein Werk käuflich erworben hat, behält der Künstler oder die Künstlerin seine Urheberrechte, die das Werk schützen, und das bis 70 Jahre nach dem Tod.
Der Eigentümer eines Kunstwerks darf es darum nicht in einen Zusammenhang bringen, der das Kunstwerk entstellen und verfremden würde. Man darf ein Gemälde beispielsweise nicht beschneiden, wenn einem ein Motiv am Rand nicht ganz so gut gefällt – das Bild zu verbrennen hingegen wäre rechtlich erlaubt. Dem Eigentümer eines Kunstwerks steht es theoretisch frei, es zu zerstören.
Solange das Werk von Cornelia Schedler also als Ganzes intakt bleibt, dürfen seine Besitzer es aufhängen, wo sie wollen. Sie schätzen es, beim Kochen Kunst zu geniessen und sich so zu Kochkunst inspirieren zu lassen. 

Miriam Waldvogel