Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 13.10.2021

Innenstadt beleben, aber korrekt

Tiny-Bar erhält keine Bewilligung beim Maitlibrunnen

Seit dem 1. Juli ist in Frauenfeld der neue Leitfaden für die Benutzung des öffentlichen Grundes in Kraft. Hintergrund ist das in den letzten Jahren stark gestiegene Interesse daran. Das Beispiel der Tiny-Bar zeigt nun, wie sich dieser Leitfaden auswirkt.

 

 

In den letzten zwei Wochen bot die Tiny-Bar im Botanischen Garten gemütliche Sitzgelegenheiten samt Bewirtung an. Dies war erst der zweite Event der Tiny-Bar nach dem dreitägigen Kick-Off-Event im Juli im «Suure-Winkel». Die beiden Standorte gehören dem Kanton Thurgau, respektive der evangelischen Kirchgemeinde. Ursprünglich war der Plan von Tiny-Bar-Initiant Chris Marty, den umgebauten Pferdeanhänger mit Sitzgelegenheiten auf dem Platz zwischen Maitlibrunnen und Restaurant Cittadella aufzustellen. «Der Platz ist ungenutzt, das Restaurant seit Monaten leer. So hätten wir die Altstadt beleben können», sagt Chris Marty.

Grosse Enttäuschung
Neben dem Kick-Off-Event im Juli war beim Maitlibrunnen auch ein dreimonatiger Betrieb vom November bis Februar nächsten Jahres mit einem «Winterzauber» geplant, wie Chris Marty sagt. Beide Anträge wurden von der Stadt aber abgelehnt. Sehr zur Enttäuschung von Chris Marty. «Wir können diese Haltung nicht nachvollziehen und finden es sehr schade», sagt er. Gerade nach den letzten zwei Wochen, die sehr gut liefen, ist er sich sicher: «Dieses Angebot ist in der Bevölkerung ein Bedürfnis».
Beim Amt für Sicherheit der Stadt Frauenfeld bestätigt man die Ablehnung der Anträge. «Wir haben versucht, eine Lösung zu finden, haben auch intern diskutiert. Aber es ist leider nichts zu machen, weil der Platz beim Maitlibrunnen nicht für eine derartige, langfristige Nutzung vorgesehen ist», sagt Werner Spiri, Amtsleiter Sicherheit.

Druck ist gestiegen
Bei der Stadt begrüsst man die Initiative, Alt- und Innenstadt beleben zu wollen. Weil in den letzten Jahren aber der Druck auf den öffentlichen Grund stark gestiegen sei, müssten gleiche Voraussetzungen für alle geschaffen werden. «Das haben wir mit dem neuen Leitfaden getan. Damit gelten für alle gleiches Recht und gleiche Pflichten», sagt Werner Spiri.
Mit ein Grund für das gestiegene Interesse sei die Corona-Pandemie. «Vermehrt meldeten sich in den letzten Monaten Anbieter, um Food-Trucks oder mobile Essstände bewilligen zu lassen. Dies erforderte eine verstärkte Koordination bei den verschiedenen Bewilligungsstellen der Stadt», erklärt Herbert Vetter, Bereichsleiter Bewilligungen und Märkte. Weiter habe der Stadtrat im letzten Sommer entschieden, den öffentlichen Grund vorübergehend gratis, aber nicht bewilligungsfrei zur Verfügung zu stellen. «Seit dem 1. Juli dieses Jahres ist die Nutzung des öffentlichen Grundes nun aber wieder gebührenpflichtig», so Herbert Vetter weiter.

Mieter haben Vorrang
Im Leitfaden (siehe Box) sind neben Angaben betreffend Art der Nutzungen und Rahmenbedingungen auch die Standorte sowohl für Marktstände als auch für Kiosk- und Imbissstände verzeichnet. Beim Maitlibrunnen ist ein Marktstand temporär möglich, eine längerfristige gastronomische Nutzung hingegen ist nicht vorgesehen. «Unter anderem aus Emissions-Gründen. Ausserdem will man grundsätzlich den Restaurant- und Ladenbesitzern den Vortritt lassen», erklärt Amtsleiter Werner Spiri. Dies sei gerade beim Restaurant Cittadella ein wichtiger Punkt. Schliesslich zahle dieser dann auch Steuern und habe laufende Fixkosten. «Wir wissen, dass das Restaurant derzeit leer steht. Aber für einen allfälligen neuen Pächter ist es wichtig, dass er den Platz vor dem Restaurant selbst bespielen kann», erklärt Werner Spiri weiter.
Ausserdem müsse der Platz auch für langjährige, kurzfristige Nutzungen wie beispielsweise den Weihnachtsmarkt freigehalten werden.

Kurzfristige Nutzung
Und was ist mit dem dreitägigen Kick-Off-Event im Juli, der zwar eine kurzfristige Nutzung vorsah aber ebenfalls nicht bewilligt wurde? Dazu sagt Werner Spiri: «Wir haben den Tiny-Bar-Betreibern empfohlen, einen privaten Grund zur Nutzung zu suchen. Denn wie gesagt, ist der Standort beim Maitlibrunnen nicht für diese Art der Nutzung vorgesehen und hätten wir für die drei Tage eine Bewilligung ausgestellt, hätte das auch Begehrlichkeiten geweckt». Der Amtsleiter Sicherheit betont: «Wir wollen, dass die Stadt belebt wird. Aber unter den für alle gleich geltenden Richtlinien und Vorgaben».

Michael Anderegg