Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 20.10.2021

Gemeindepräsidentin Müller kündigt Rücktritt an

Die Pfyner Gemeindepräsidentin Jacqueline Müller tritt per Ende Mai 2023 zum Ende der Legislatur zurück. Die Ersatzwahl findet am 25. September 2022 statt. Auf den gleichen Zeitpunkt hin tritt Gemeinderat Walter Thürig zurück.

 

 

Wie der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Pfyn in einer Mitteilung schreibt, hat er sich am 8. Oktober in Klausur begeben und sich mit der Legislatur 2023 bis 2027 beschäftigt. Darauf basierend teilt Gemeindepräsidentin Jacqueline Müller ihren Entscheid mit, ihr Amt per Ende Mai 2023 niederzulegen.

Kürzertreten
Der Entscheid sei ihr nicht leichtgefallen, zumal für sie vom Alter her – eine Wiederwahl vorausgesetzt – noch eine Amtsperiode drin liegen würde. Die vielseitigen Aufgaben wären oft herausfordernd gewesen, hätten ihr aber sehr entsprochen und sie habe sich immer gerne für das Wohl der Gemeinde eingesetzt. Dies werde sie bis zum Ende der Legislatur weiter tun. Nach 16 Jahren möchte sie aber etwas kürzertreten und das verantwortungsvolle Amt in neue Hände übergeben. Sie habe in ihrer Amtszeit immer grossen Rückhalt, Wertschätzung und Vertrauen erfahren dürfen – sei es aus der Bevölkerung, dem Gemeinderat oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung. Dafür bedankt sie sich herzlich. Ihr Interesse als Nachfolgerin von Gemeindepräsidentin Jacqueline Müller teilt gleichzeitig Karin Grossglauser mit, die seit etwas mehr als zwei Jahren im Gemeinderat Einsitz nimmt und das Ressort «Soziales und Gesundheit» leitet.

Auch Thürig tritt zurück
Ebenfalls per Ende Legislatur tritt Gemeinderat Walter Thürig zurück, der sich nach einer dannzumal 24-jährigen Tätigkeit im Gemeinderat für eine erneute Kandidatur nicht mehr zur Verfügung stellt. Auch er bedankt sich für das Vertrauen. Insbesondere wegen der Planbarkeit für die Nachfolgerin oder den Nachfolger im Gemeindepräsidium werden die Wahlen früher als gewohnt auf ordentliche Abstimmungstermine festgelegt. Der erste Wahlgang findet am 25. September 2022 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang am 27. November 2022. Vorschläge zur Aufnahme in die Namensliste müssen bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag, also bis am 2. August 2022, eingereicht werden.

(aa)