Frauenfeld · 18.02.2026
Fordert Gemeinde Gachnang bald halbe Million von einer Familie?
Als Simone Wyler vor einigen Jahren einen Bericht im Beobachter las, hatte sie ein ungutes Gefühl. Darin ging es um eine Thurgauer Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf, die von ihrer Gemeinde auf hohe Elternbeiträge verklagt wurde, weil ihr Sohn in einem ausserkantonalen Heim lebte. Seit sechs Jahren kämpft diese Familie nun schon vor Gericht. Simone Wyler bewahrte den Artikel auf. «Ich ahnte, dass uns Ähnliches bevorstehen könnte», sagt sie heute.

Nun befinden sich die Wylers (Name geändert, der Redaktion bekannt) in einer vergleichbaren Situation – noch ohne Gerichtsentscheid, aber mit weitreichenden Konsequenzen. Die Gemeinde Gachnang fordert von ihnen, sämtliche Heimkosten über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu übernehmen. Die Unterbringung ihres Sohnes werde als zivilrechtlicher Unterhalt betrachtet, teilte die Gemeinde der Familie mit und unterbreitete ihr einen entsprechenden Vertrag.
Dabei greift bei ausserkantonalen Heimunterbringungen die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Diese ist im Kanton Thurgau geltendes Recht und sieht vor, dass Eltern sich mit pauschal 25 Franken pro Tag (750 Franken monatlich) sowie Nebenkosten von 473 Franken pro Monat beteiligen. Die Sozialen Dienste Gachnang fordern jedoch die gesamten Heimkosten ein: Seit August 2025 beträgt der Tagestarif 824 Franken (390 Franken für betreutes Wohnen und 434 Franken für Bildung), was monatlich rund 24 720 Franken entspricht.
Bis ihr Sohn volljährig wird, könnten sich die Forderungen deshalb auf beinahe eine halbe Million Franken summieren.
Keine passende Einrichtung
Der heute 17-jährige Sohn der Wylers lebt seit Dezember 2024 in einer spezialisierten Einrichtung im Kanton Zürich. Eine vergleichbare Institution gibt es im Thurgau nicht. «Aufgrund seiner Geburtsgebrechen braucht er eine enge, professionelle Begleitung», sagt Simone Wyler. Dass andere Kantone diese Angebote bereitstellen, während der Thurgau keine entsprechenden Einrichtungen unterhält, führe dazu, dass die Gemeinden die Kosten auf die Eltern überwälzen würden.
Anfang März 2025 forderte die Gemeinde Gachnang die Familie auf, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen, um den Elternbeitrag zu berechnen. Heimkosten seien Unterhalt, hiess es, die Eltern müssten sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen. Konkret bedeutete dies: Die Familie sollte auf dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum leben, alles darüber hinausgehende Einkommen müsste abgegeben werden.
Für einen Vierpersonenhaushalt liegt dieses Existenzminimum in der Schweiz zwischen 2600 und 3500 Franken monatlich. Alles, was aktuell nicht bezahlt werden könne, werde später eingefordert – etwa bei Erbschaften oder beim Bezug von Altersvorsorgegeldern. Ob die Gemeinde auf Forderungen verzichten oder der Familie entgegenkommen würde, sei fraglich.
Bis zur Volljährigkeit des Sohnes könnten sich die Forderungen jedenfalls bis auf rund 450 000 Franken summieren.
Ein langer Leidensweg
Beim ältesten Sohn der Familie wurden von der Invalidenversicherung Autismus-Spektrum-Störung (Geburtsgebrechen 405) und ADHS (Geburtsgebrechen 404) diagnostiziert. Sein IQ gilt als unterdurchschnittlich. In der Primarschule kam er noch einigermassen zurecht, da er einen klar strukturierten Rahmen hatte. In der Oberstufe verschärften sich die Probleme.
Nach einem gescheiterten Versuch an einer Privatschule wechselte er erstmals in eine staatliche Förderschule. Auch dort kam es immer wieder zu grenzüberschreitendem Verhalten. Zu Hause eskalierte die Situation zunehmend, sodass die Eltern schliesslich eine freiwillige Gefährdungsmeldung bei der KESB einreichten. Nach wiederholten Konflikten wurde eine Einweisung unumgänglich.
«Wir haben alles probiert», sagt Simone Wyler. Die Familie habe sämtliche Therapie-, Beratungs- und Unterstützungsangebote angenommen. Dennoch fühlten sie sich hilflos und allein gelassen. Erst nach einer notfallmässigen Einweisung in die Psychiatrie folgte die Platzierung in der spezialisierten Einrichtung im Kanton Zürich. Zu diesem Zeitpunkt wussten die Eltern noch nicht, welche finanziellen Folgen dies haben würde.
Grundsatzfrage mit Signalwirkung
«Es geht uns um das grosse Ganze», sagen die Wylers. Kinder mit psychischen Beeinträchtigungen würden kaum frühzeitig aufgefangen. Während Kinder mit geistigen Behinderungen Unterstützung durch IV, Stiftungen und Entlastungsdienste erhielten, fehle diese bei psychischen Erkrankungen weitgehend.
Im Kanton Thurgau schulden die Gemeinden gemäss IVSE zunächst die «Leistungsabgeltung» für die Heimkosten, während Eltern einen begrenzten Beitrag für Kost und Logis leisten. Die Höhe dieses Beitrags ist jedoch umstritten. Zwar sieht die kantonale IVSE-Verordnung eine Pauschale von 25 Franken pro Tag vor, dennoch betrachten viele Gemeinden die Heimkosten als zivilrechtlichen Unterhalt und verlangen einkommensabhängige Beiträge.
Kernfrage ist, ob die von den Gemeinden an die Heime geleisteten Zahlungen öffentlich-rechtliche Subventionen sind – und damit nicht auf Private überwälzt werden dürfen – oder ob es sich um Vorschüsse handelt, die später von den Eltern zurückgefordert werden können.
Warten auf das Bundesgericht
Genau darüber streitet seit sechs Jahren die Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf. Die Gemeinde hatte von ihnen monatlich 8400 Franken gefordert. Der Fall beschäftigt nun mehrfach das Bundesgericht, das im ersten Entscheid der Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf Recht gegeben hatte und das Verfahren zur erneuten Beurteilung an das Obergericht zurückwies. Nachdem das Thurgauer Obergericht erneut gegen die Familie entschieden hatte, liegt der Fall nun wieder beim Bundesgericht. Ein endgültiges Urteil steht aus. Die Gemeinde Zihlschlacht-Sitterdorf schreckte auch nicht davor ab, vor dem Bundesgericht unzutreffende Angaben zu verbreiten, um die aufschiebende Wirkung des Urteils des Obergerichts zu entziehen. Dies bedeutet, dass die Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf sofort knapp 100 000 Franken an die Gemeinde überweisen muss, noch bevor das Bundesgericht ein Urteil gefällt hat.
Die Wylers stehen mit der Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf in Kontakt. «Es tut gut, sich auszutauschen», sagen sie.
Als die Gemeinde Gachnang Anfang 2025 Unterlagen verlangte, war die Rechtslage noch ungeklärt. Zunächst akzeptierte die Gemeinde die IVSE-Pauschale, forderte aber weiterhin Finanzunterlagen für eine «einvernehmliche Lösung». Die Familie weigerte sich, freiwillig höheren Beiträgen zuzustimmen.
Nach dem Urteil des Obergerichts im Juli 2024 nahm die Gemeinde Gachnang den Fall erneut auf, obwohl der Entscheid noch nicht rechtskräftig war. Vier Tage vor Weihnachten 2025 reichte sie Klage beim Bezirksgericht Frauenfeld ein. Das Verfahren wurde sistiert, bis das Bundesgericht im Fall der Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf entschieden hat.
Gachnangs Gemeindepräsident Roger Jung begründete das Vorgehen im Beobachter mit der drohenden Verjährung von Unterhaltsansprüchen. Die Offenlegung der Finanzen sei freiwillig gewesen, eine formelle Verpflichtung habe nie bestanden.
Ungleichheit zwischen Gemeinden
Im Thurgau wollen die Gemeinden trotz klaren kantonalen Vorgaben der IVSE selbst entscheiden, wie sie Elternbeiträge berechnen. Manche gewähren Freibeträge, andere lassen den Familien nur das Existenzminimum. Dies führt zu erheblichen Ungleichheiten. In vielen anderen Kantonen gelten einheitliche Regelungen. Selbst in wohlhabenden Kantonen wie Schwyz oder Zug zahlen Eltern maximal 30 Franken pro Tag. Im Kanton St. Gallen entschied das Kantonsgericht 2024, dass Heimbeiträge Subventionen und kein Unterhalt sind; dort sind Elternbeiträge ebenfalls auf 25 Franken begrenzt.
Die Wylers warten nun auf das Bundesgerichtsurteil im Fall der Familie aus Zihlschlacht-Sitterdorf. Welche Konsequenzen hätte ein Entscheid gegen diese Familie für sie selbst?
Die Frauenfelder Woche wird den Fall weiterverfolgen und in Kürze ausführlich berichten.
Text: Elke Reinauer
Bild: ChatGT