Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 30.08.2023

Bundesgericht: Ehemaliger Stadtschreiber in letzter Instanz schuldig gesprochen

Nun ist klar: Der ehemalige Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli wurde vom Bundesgericht in dritter und letzter Instanz der Wahlfälschung schuldig gesprochen. Seine Beschwerde wurde abgewiesen. Damit folgt die höchste nationale Gerichtsbarkeit den Urteilen des Thurgauer Bezirks- und Obergerichts.

 

 

Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanzen gegen den früheren Frauenfelder Stadtschreiber Ralph Limoncelli bestätigt und seine Beschwerde abgewiesen, wie dem am Freitag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann im Juli 2021 wegen qualifizierter Wahlfälschung zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe bedingt und 3000 Franken Busse. Das Obergericht des Kantons Thurgau hiess die Beschwerde des Ex-Stadtschreibers im Juni 2022 nur insoweit gut, als dass es auf die Busse verzichtete. Das Urteil wurde weitergezogen.


 


Verfahrenskosten bezahlen


Während Ralph Limoncelli vor Bundesgericht einen Freispruch, Ersatz für seine wirtschaftlichen Einbussen und eine Genugtuung forderte, lässt das Urteil kaum Zweifel daran, dass seine Beschwerde wenig Chancen auf Erfolg hatte. Im Urteil sind Sätze zu lesen wie «der Beschwerdeführer bringt nichts vor, was die Beweiswürdigung als willkürlich ausweisen würde» oder «er vermag keine relevanten Zweifel an seiner Täterschaft zu begründen». Doppelt bitter: Neben der abgewiesenen Beschwerde wurden dem ehemaligen Stadtschreiber auch noch die Verfahrenskosten von 3000 Franken aufgebrummt.


(mra)


 


Das war passiert


Nach den Grossrats- und Regierungsratswahlen im März 2020 in Frauenfeld kamen durch Hinweise der GLP Unregelmässigkeiten ans Licht. Es ging dabei um das ungewöhnliche Verhältnis zwischen veränderten und unveränderten Wahlzetteln für die eigene Partei. In einer Nachzählung stellte Ralph Limoncelli offenbar fest, dass irrtümlicherweise 200 GLP-Stimmzettel auf dem SVP-Stapel gelandet waren. Weil dies eine Sitzverschiebung zur Folge gehabt hätte – ein Sitz mehr für die GLP zu Ungunsten der SVP – soll er rund 100 unveränderte Wahlzettel der GLP vernichtet und durch SVP-Wahlzettel ersetzt haben, die er aus dem Restbestand an Wahlunterlagen nahm. Damit habe er den ursprünglichen Fehler bei der Auszählung in seinem Wahlbüro vertuschen wollen, so dass es zu keiner Sitzverschiebung gekommen wäre, ist aus den Gerichtsurteilen zu entnehmen.


(mra)