Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 06.09.2023

Ex-Stadtrat bietet Kompromiss an

Klärung zur Ruhegehaltsregelung für Alt-Stadträte in Frauenfeld

Die aktuellen Diskussionen um das Ruhegehaltsreglement abgewählter Stadträte in Frauenfeld haben in der Medienlandschaft für Aufsehen gesorgt. Nun hat die SVP Stadtpartei Frauenfeld reagiert und ein Statement zum Thema veröffentlicht. Nachfolgend die Ausführungen der Partei. 

 

 

Die Darstellungen zum Ruhegehaltsreglement spiegeln nicht das Gesamtbild wider und führen teils zu Missverständnissen. Daher wendet sich Andreas Elliker, ehemaliger Vorsteher des Baudepartementes der Stadt Frauenfeld, direkt an die Öffentlichkeit. Andreas Elliker wurde im Frühjahr 2023 abgewählt. Obwohl diese Abberufung eine persönliche Enttäuschung darstellt, akzeptiert er das demokratische Resultat vorbehaltlos.


Infolge der Wahlresultate musste er notwendige Anpassungen in seinem beruflichen Umfeld vornehmen. Hier kommt die diskutierte «Ruhegehaltsregelung» ins Spiel. Sie soll finanzielle Engpässe überbrücken und bietet Milizpolitikern Schutz im Falle einer unerwarteten Abwahl. Dabei stellte sich heraus, dass das völlig veraltete Reglement Vergütungen vorsieht, die weder seinen persönlichen Absichten noch den politischen Vorstellungen der SVP noch einer vernünftigen Einschätzung der Bevölkerung entsprechen. Formaljuristisch musste der Anspruch aber angemeldet werden und wäre grundsätzlich durchsetzbar – eine Rente bis zum 65. Altersjahr. Das hat Andreas Elliker als Grenze formuliert. Das aus der Zeit gefallene Reglement ist in mehreren Legislaturen weder vom Gemeinde- noch vom Stadtrat umfassend revidiert worden und daher grundsätzlich in Kraft. Andreas Elliker nimmt dabei seine Person nicht aus der Verantwortung, als gewählter Stadtrat 2019 – 2023 hätte auch er auf die problematische Altlast aufmerksam machen können. Eine zeitgemässe Absicherung auch für Teilzeitpolitiker umfasst in vernünftiger bürgerlicher Optik eine temporäre Besitzstandwahrung, in der Länge abhängig von Alter und Amtsdauer – aber nicht eine derartig lange Rentenlösung.


 


Übergangsbetrag für zwei Jahre


Zurückblickend auf seine vierjährige Amtszeit und die damit verbundenen Erfahrungen sowie die aktuellen Herausforderungen, schlägt er vor, dass für zwei Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt 80 Prozent des Jahresgehalts, welches während seiner Amtsausführung gezahlt wurde, weiterhin ausgezahlt werden. Dies dient als Übergangslösung, um den Wiedereintritt ins reguläre Berufsleben zu erleichtern.


Andreas Elliker vertraut darauf, dass Stadtrat, Gemeinderat und die zuständigen Kommissionen in konstruktivem Dialog über den Vorschlag reflektieren werden. Er möchte an dieser Stelle seinen Dank an die Fraktionsmitglieder der SVP / EDU aussprechen, die bereits entsprechend reagiert haben und sich engagiert für eine zeitgemässe Anpassung des Reglements einsetzen. Dabei möchte er betonen, dass auch die gesamte SVP Stadtpartei Frauenfeld grossen Wert darauflegt, das Reglement im Sinne der Bürgerinnen und Bürger von Frauenfeld weiterzuentwickeln.


Goldener Fallschirm


Es ist ein goldener Fallschirm, den ein veraltetes Reglement der Stadt aus dem Jahr 1981 für abgewählte Stadträte vorsieht. Wie kürzlich bekannt wurde, soll der im Frühling als überzählig ausgeschiedene Andreas Elliker – heute 37-jährig – ein Ruhegehalt von 1,29 Mio. Franken bis zu seinem 65. Lebensjahr erhalten.


(zvg)