Frauenfelder Woche

Frauenfeld · 06.03.2024

Neue Gemeindeordnung klar angenommen

Evangelisch Frauenfeld sagt mit 82,8 Prozent Ja

Was Jahrgang 2003 trägt, hat nach über 20 Jahren eine Auffrischung verdient. So auch das Organisationsreglement der evangelischen Kirchgemeinde Frauenfeld, welches von der Kirchenvorsteherschaft einer Gesamtrevision unterzogen wurde. Und am Sonntag nun sagte der Kirchensouverän Ja zur grossen Arbeit der Exekutive. Ausserdem standen Erneuerungswahlen in der Kirchenvorsteherschaft an. 

 

 

Der Präsident der Kirchenvorsteherschaft, Heinz Stübi, und Kirchenpfleger Raimondo Branca standen der Frauenfelder Woche Red und Antwort. «Mit der neuen Gemeindeordnung werden neue gesetzliche Grundlagen und organisatorische Ent-
wicklungen der Kirchgemeinde berücksichtigt. Die Gemeindeordnung soll den Rahmen für die veränderten kirchlichen Gegebenheiten bilden und genügend Flexibilität für zukünftige Entwicklungen ermöglichen», erklärt Stübi.  Die formale Grundlage für die Gesamtüberarbeitung bildete die Mustergemeindeordnung des Kirchenrates der Evangelischen Landeskirche Thurgau. Branca doppelt nach: «Unsere Kirchgemeinde hat seit der letzten Überarbeitung des Organisationsreglements im Jahre 2003 verschiedene Entwicklungsschritte gemacht. Unter anderem wurde ein umfangreicher Gemeindeentwicklungsprozess durchgeführt und ein Ressortsystem mit neuem Organigramm eingeführt.» Diese angepassten Strukturen sind in der nun angenommenen neuen Gemeindeordnung enthalten.


Ausserdem wurde die Kirchenvorsteherschaft gewählt. Die fünf Bisherigen Heinz Stübi (Präsident, 1505 Stimmen), Monika Blumer (1408), Brigitte Ehmann (1406), Josef Steiner (1399) und Stephan Winkler (1404) wurden für eine weitere Amtsdauer bis 2028 gewählt. Ergänzt wird die Kirchbehörde mit den beiden Neuen Claudio Nägeli (1379) und Thomas Schaffner (1322). Ebenfalls in seinem Amt bestätigt wurde der Kirchenpfleger Raimondo Branca (1472 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug knapp über 27 Prozent.


 


Diverse Anpassungen


Die Kirchenvorsteherschaft ging bei der Überarbeitung der Gemeindeordnung nach dem Grundsatz «so viel wie nötig und so wenig wie möglich» vor. Doch was sind nun die wesentlichsten Neuerungen? Stübi: «Die Behörde und die Kommissionen werden verkleinert. Erlass und Änderungen der Gemeindeordnung erfolgen neu durch die Kirchgemeindeversammlung und nicht mehr wie bisher an der Urne.» Branca fährt fort: «Die Wahl der Kirchenvorsteherschaft samt Präsidium und der Kirchenpflege erfolgt neu ebenfalls an der Kirchgemeindeversammlung. Die Wahlvorschläge werden mit der Einladung allen Stimmberechtigten schriftlich zugestellt.»


Des Weiteren befindet von nun an die Kirchgemeindeversammlung über Stellenplananpassungen ab 50 Stellenprozent pro Stelle (bisher 20 Stellenprozent). Die Finanzkompetenz der Kirchgemeindeversammlung wird für einmalige Sachausgaben auf 1,5 Mio. Franken erhöht (bisher 1 Mio. Franken). Für wiederkehrende Ausgaben wird die Kompetenz auf 200 000 Franken erhöht (bisher 100 000 Franken). Neu besteht nun die Kirchenvorsteherschaft aus sieben gewählten Mitgliedern (bisher 9 Mitglieder ohne Pfarrpersonen). Erleichtert zeigt sich Stübi auch, dass die Finanzkompetenz der Kirchenvorsteherschaft für einmalige Sachausgaben ebenfalls verdoppelt wurde (bisher 100 000). Für wiederkehrende Ausgaben wird die Kompetenz auf 80 000 Franken erhöht (bisher 40 000 Franken). Und schliesslich wird auch die Anzahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission auf fünf Mitglieder reduziert (bisher sieben Mitglieder). Insgesamt hat der Souverän also einer zeitgemässen Verschlankung und Vereinfachung zugestimmt, die nun umgesetzt werden kann.  


Thomas Schaffner